Rechtsgebiet
Wohnraummietrecht
Das Wohnraummietrecht ist geprägt von einer hohen gesetzlichen Regulierung, die von manchem Vermieter als Enteignung, von manchem Mieter als Bevormundung empfunden wird.
Im Jahre 2001 wurde das Wohnraummietrecht vom Gesetzgeber grundlegend modernisiert, teilweise auch verändert und den heutigen Gegebenheiten angepasst. Seitdem vergeht kaum eine Woche, in der der Bundesgerichtshof und die im untergeordneten Gerichte neue, teilweise bahnbrechende Entscheidungen fällen.
Die hohe Spezialisierung unserer Sozietät, die neben der selbstverändlichen Kenntnis der rechtlichen Grundlage sowie der aktuellen Rechtsprechung gewährleistet, ist Ihr Vorteil bei der Duchsetzung Ihrer berechtigten oder aber der Abwehr unberechtigter Interessen.